Schulöffnungen der Grundschulen ab dem 15.03.2021

Ab dem kommenden Montag werden die Grundschulen in Baden-Württemberg in den Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen einsteigen.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab dem 15. März 2021 werden die Grundschulen in einen eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen starten. Das bedeutet, dass in den Grundschulen dabei alle Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht einbezogen werden und die bisherige  „ineffektive Aufteilung der Ressourcen auf Präsenzunterricht, Fernunterricht und die Notbetreuung für die Grundschulen“  aufgehoben ist. (MD Schreiben – Weiterer Schulbetrieb ab dem 15.März 2021 v. 08.03.2021)

In Kurzform die Kernaussagen:

  • Alle Schülerinnen und Schüler sind im Präsenzunterricht, jedoch besteht weiterhin keine Präsenzpflicht.

Das heißt, dass die Eltern wie bisher darüber entscheiden, ob die Schulpflicht in der Präsenz oder im Fernunterricht erfüllt wird.

  • Der Präsenzunterricht soll in möglichst konstanten Gruppen erfolgen. (Kohortenprinzip = Gruppen in fester Zusammensetzung, um im lnfektionsfall die Kontakte und lnfektionswege wirksam nachzuverfolgen.)
  • Grundsätzlich ist das Ziel, den stundenplanmäßigen Unterricht ungeschmälert in der Präsenz anzubieten. Sofern dies aufgrund der begrenzten Ressourcen nicht möglich ist, soll dennoch der Unterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht vollständig angeboten werden.
  • Für die Grundschulen bedeuten die Öffnungsschritte, dass sie ab 15. März keine Notbetreuung mehr anbieten müssen.
  • Die schriftlichen Leistungsfeststellungen in der Präsenz besteht für die Schülerinnen und Schüler auch dann, wenn sich deren Eltern grundsätzlich gegen eine Teilnahme am Präsenzunterricht entschieden haben.
  • Sportunterricht findet weiterhin nicht statt.
  • Außerschulische Partner können, soweit sie fester Bestandteil des Schulbetriebs sind – zum Beispiel beim Ganztag oder in der flexiblen kommunalen Betreuung – in den Präsenzbetrieb einbezogen werden. Wichtig ist auch hier, dass konstante Gruppen gebildet werden.
  • Spaziergänge und Ausflüge an der frischen Luft sind unter Beibehaltung fester Gruppen möglich. Alle übrigen außerschulischen Veranstaltungen sind hingegen bis auf weiteres nicht möglich.
  • Die Hygienevorgaben, bspw. das regelmäßige Händewaschen, die Einhaltung der Husten- und Niesetikette, sind zu beachten. Die aktuellen Hygiene-Hinweise sind derzeit aktualisiert vom 16.10.2020:

https://km-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E1840159315/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Artikelseiten%20KP-KM/1_FAQ_Corona/Schreiben%20Min%20Schuljahr%2020_21/2020%2010%2015%20Anlage%20aktualisierte%20Hygienehinweise.pdf

Es gelten die bis vor der Schulschließung gültigen Stundenpläne. Diese werden nochmals über die Klassenlehrer verschickt!

Allen weiterhin viel Gesnundheit!

Herzliche Grüße

Malte Endres (Rektor der GS Emmingen-Liptingen)